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Die EU-Batterieverordnung und der Batteriepass: Was gefordert ist und ab wann

Sebastian

Sebastian Kirsch

21. September 2026 10 Min. Lesezeit

Stand: September 2026. Die Termine folgen der Verordnung (EU) 2023/1542 in der bis zum 13. August 2026 geänderten Fassung. Mehrere hängen von Rechtsakten der Kommission ab, die noch nicht in Kraft sind, und einige haben sich bereits verschoben. Prüfen Sie deshalb die aktuelle Anforderung für Ihre Batteriekategorie, bevor Sie sich darauf verlassen.

EU-Batterieverordnung und Batteriepass: in Kraft seit 17. August 2023, Batteriepass ab 18. Februar 2027 für LV- und Elektrofahrzeugbatterien sowie Industriebatterien über 2 kWh, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 18. August 2027 (Grafik auf Englisch)

Das Wichtigste in Kürze

Enthält Ihr Produkt eine Batterie (einen wiederaufladbaren Akku, eine Knopfzelle, einen Werkzeugakku, was auch immer), so gilt für diese Batterie die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542), sobald das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird. Sie hat die alte Batterierichtlinie ersetzt, und dieser Wechsel hat den Regelungsgegenstand erheblich erweitert. Während sich die Richtlinie vor allem mit Sammlung und gefährlichen Stoffen befasste, regelt die Verordnung den gesamten Lebenszyklus der Batterie: Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatgehalt, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Sammlung und Recycling sowie einen neuen digitalen Batteriepass.

Die Verordnung ist am 17. August 2023 in Kraft getreten, doch dieses Datum legt weniger fest, als es scheint, denn die Pflichten greifen in Wellen statt auf einen Schlag. Im Vordergrund steht der Batteriepass, der ab dem 18. Februar 2027 für die von ihm erfassten Kategorien verpflichtend ist. Mehrere weitere Pflichten fallen jedoch vor und nach diesem Termin an, sodass kein einzelner Stichtag den Zeitplan ersetzen kann. Die praktische Aufgabe besteht darin, die Kategorie Ihrer Batterie zu bestimmen und dann den Zeitplan dieser Kategorie statt den der gesamten Verordnung zu lesen.

Zuerst: Welcher Kategorie gehört Ihre Batterie an?

Die Verordnung ordnet jede Batterie einer von fünf Kategorien zu, und die Kategorie bestimmt die meisten der Pflichten, die folgen:

  • Gerätebatterien: gekapselte Batterien bis 5 kg, die unter keine der vier anderen Kategorien fallen (AA-Zellen, Telefon- und Laptop-Akkus, die meisten fest verbauten Batterien in Kleinelektronik).

  • Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV): gekapselte Batterien bis 25 kg, die Fahrzeuge auf Rädern wie E-Bikes und E-Scooter antreiben.

  • Industriebatterien: speziell für die industrielle Verwendung ausgelegte Batterien, einschließlich der Energiespeicherung, sowie jede andere Batterie über 5 kg, die unter keine andere Kategorie fällt; die Schwelle für den Batteriepass richtet sich hier nach der Kapazität (über 2 kWh).

  • Elektrofahrzeugbatterien (EV): Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge.

  • Starterbatterien (SLI): Batterien für Anlassen, Beleuchtung und Zündung (die klassische 12-V-Autobatterie).

Für Kleinelektronik ist die einschlägige Kategorie meist Gerätebatterien, für E-Bikes und E-Scooter meist leichte Verkehrsmittel. Ein Punkt zum Anwendungsbereich wird leicht übersehen. Die Verordnung gilt für die Batterie selbst, und eine in ein fertiges Gerät eingebaute Batterie ist noch immer eine auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Batterie. Der Einwand, man verkaufe ein Gerät und keine Batterie, verschafft daher keine Ausnahme.

Die richtige Kategorie zu bestimmen lohnt einen genauen Blick, denn die Verordnung behandelt die Kategorien in der Sache unterschiedlich. Eine Knopfzelle in einem Sensor, ein E-Bike-Akku und ein Netzspeicher unterliegen unterschiedlichen Pflichten bei Kennzeichnung, Batteriepass und Produktgestaltung. Ein Produkt, das mehrere Kategorien umfasst, kann zudem Pflichten aus mehr als einer Kategorie unterliegen, etwa ein tragbares Gerät mit einem optionalen größeren Zusatzakku. Für ihre Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen ordnet die Verordnung eine Batterie, die unter mehrere Kategorien fallen kann, der strengsten zu (Artikel 1 Absatz 3). Ordnen Sie auch sonst im Zweifel in die strengere Kategorie ein und lassen Sie die Einstufung bestätigen.

Die fünf Batteriekategorien der EU-Batterieverordnung (Geräte-, LV-, Industrie-, Elektrofahrzeug- und Starterbatterien) mit Beispielen und dem Geltungsbereich des Batteriepasses ab 18. Februar 2027 (Grafik auf Englisch)

Was gefordert ist und ab wann

Die Pflichten greifen zu unterschiedlichen Terminen. So sieht das Ganze aus, nach Anforderung geordnet:

Anforderung Wer / was Zeitpunkt
Inkrafttreten; allgemeiner Geltungsbeginn Alle Batterien In Kraft seit 17. August 2023; gilt ab 18. Februar 2024, soweit eine Bestimmung keinen eigenen Termin nennt
Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung In Verkehr gebrachte Batterien; Einführer müssen das prüfen Seit 18. August 2024
Symbol „getrennte Sammlung“ Alle Batterien Seit 18. August 2025
Herstellerregistrierung, Rücknahme und Sammlung Hersteller im Sinne der Verordnung, auch Einführer von Geräten mit eingebauten Batterien Seit 18. August 2025
Entfernbarkeit und Austauschbarkeit Gerätebatterien in Produkten (durch den Endnutzer); LV-Batterien (durch unabhängige Fachleute) Ab 18. Februar 2027 (Art. 11)
QR-Code Alle Batterien Ab 18. Februar 2027
Batteriepass LV- und Elektrofahrzeugbatterien sowie Industriebatterien über 2 kWh Ab 18. Februar 2027
Kennzeichnung (allgemeine Angaben, dazu Kapazität oder Mindestbetriebsdauer) Alle Batterien, je nach Typ 18. August 2026 oder 18 Monate nach Inkrafttreten der Kennzeichnungsvorgaben der Kommission, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette Wirtschaftsakteure, die Batterien in Verkehr bringen, auch in Produkten, mit einem Nettoumsatz ab 40 Mio. EUR, allein oder als Gruppe Ab 18. August 2027 (verschoben von 2025)
Erklärung zum CO₂-Fußabdruck; Angaben zum Rezyklatgehalt Elektrofahrzeug- und LV-Batterien sowie Industriebatterien über 2 kWh (beim CO₂-Fußabdruck nur wiederaufladbare); beim Rezyklatgehalt auch Starterbatterien Gestaffelt nach Kategorie ab 2025; die meisten Termine hängen zudem von Methodik-Rechtsakten der Kommission ab
Zielvorgaben für die Sammlung Hersteller oder ihre Organisationen für Herstellerverantwortung Gerätebatterien: 63 % bis Ende 2027, 73 % bis Ende 2030; LV-Batterien: 51 % bis Ende 2028, 61 % bis Ende 2031

Zwei Termine verdienen besondere Aufmerksamkeit. Der Batteriepass (18. Februar 2027) ist ein digitaler Datensatz zu Identität, Zusammensetzung und CO₂-Fußabdruck der Batterie sowie zur verantwortungsvollen Beschaffung ihrer Rohstoffe, zugänglich über einen QR-Code auf der Batterie. Er ist verpflichtend für LV- und Elektrofahrzeugbatterien sowie für Industriebatterien über 2 kWh. Beschreibt das Ihr Produkt, beginnt die Datenerfassung für den Pass jetzt, denn niemand kann einen Pass für Informationen veröffentlichen, die nie erhoben wurden.

Der Zweck des Batteriepasses reicht über die Compliance hinaus. Er soll die Batterie durch ihr gesamtes Leben begleiten. Ein Reparaturbetrieb, ein Recycler oder eine Behörde soll aus einem maschinenlesbaren Datensatz ablesen können, was die Batterie ist und woher sie stammt. Für einen Hersteller hat diese Konstruktion eine Konsequenz, die Aufmerksamkeit verdient. Der Pass kann immer nur so gut sein wie die Daten, die Sie von Ihrem Zelllieferanten beziehen können: Kapazität, Zellchemie, CO₂-Fußabdruck, Stand der Sorgfaltspflichten. Ein Zwischenhändler, der Ihnen einen fertigen Akku verkauft, hat diese Informationen womöglich gar nicht. Deshalb versteht man den Batteriepass am besten als eine Anforderung an die Transparenz der Lieferkette im Gewand eines QR-Codes.

Bei den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette hat sich der Termin kürzlich verschoben. Ursprünglich waren sie für August 2025 angesetzt. Die Verordnung (EU) 2025/1561 hat sie auf den 18. August 2027 verschoben. Ein älterer Leitfaden, der 2025 nennt, ist in diesem Punkt überholt. Die Verschiebung hat den Termin verlegt und die Substanz unberührt gelassen. Ab diesem Termin muss ein Unternehmen im Anwendungsbereich eine Strategie zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten einrichten und umsetzen (Artikel 48). Sie muss die Rohstoffe nach Anhang X abdecken (Kobalt, natürlicher Grafit, Lithium, Nickel und ihre Verbindungen), und eine notifizierte Stelle muss sie überprüfen. Im Anwendungsbereich liegen Unternehmen, die Batterien in Verkehr bringen, auch eingebaut in Produkte, und einen Nettoumsatz ab 40 Mio. EUR erzielen, allein oder als Gruppe (Artikel 47 und 48 Absatz 1). Eine im Juni 2026 erzielte vorläufige Einigung über das EU-Vereinfachungspaket „Omnibus IV“ würde diese Schwelle nach der förmlichen Annahme auf 200 Mio. EUR anheben. Prüfen Sie also, welcher Wert gilt.

Zeitachse der EU-Batterieverordnung: Inkrafttreten am 17. August 2023, CE-Kennzeichnung ab 18. August 2024, Rücknahme- und Sammelpflichten ab 18. August 2025, Batteriepass, Entfernbarkeit und QR-Code am 18. Februar 2027, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette ab 18. August 2027 (Grafik auf Englisch)

Gilt das für mich?

Gehen Sie es der Reihe nach durch:

  1. Enthält Ihr Produkt eine Batterie oder wird es mit einer geliefert? Wenn nein, gilt die Verordnung nicht. Wenn ja, fahren Sie fort, denn die Batterie fällt auch dann in den Anwendungsbereich, wenn sie fest verbaut ist.

  2. Welcher Kategorie gehört die Batterie an? Gerätebatterie, LV, Industrie, EV oder SLI. Das legt die meisten Ihrer Pflichten und Termine fest.

  3. Handelt es sich um eine LV- oder Elektrofahrzeugbatterie oder um eine Industriebatterie über 2 kWh? Wenn ja, steht der Batteriepass (18. Februar 2027) auf Ihrem kritischen Pfad. Handelt es sich um eine Gerätebatterie, brauchen Sie keinen Batteriepass. Die Entfernbarkeitsregel und der QR-Code (beide ab 18. Februar 2027), die Kennzeichnung und die Sammelpflichten gelten aber trotzdem.

  4. Bringt Ihr Unternehmen Batterien in der EU in Verkehr, auch eingebaut in Produkte, und erzielt es oder seine Gruppe einen Nettoumsatz ab 40 Mio. EUR? Dann müssen Sie die Prozesse für die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (ab 18. August 2027) aufbauen, sofern die geplante Anhebung der Schwelle auf 200 Mio. EUR Sie nicht aus dem Anwendungsbereich nimmt.

Für einen Einführer von Kleinelektronik, dessen Produkte Batterien enthalten, ergibt sich daraus: Über den Weg der Gerätebatterie fallen Sie in den Anwendungsbereich. CE-Kennzeichnung und Rücknahme gelten bereits. Entfernbarkeit und QR-Code folgen am 18. Februar 2027, die vollständige Kennzeichnung folgt später. Der Batteriepass wird erst dann zu Ihrem Thema, wenn Sie in LV-, Elektrofahrzeug- oder größere Industriebatterien vorstoßen.

Prüfschema in vier Schritten: Gilt die EU-Batterieverordnung für Sie, welche Batteriekategorie, steht der Batteriepass auf dem kritischen Pfad, gelten die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Grafik auf Englisch)

Warum die Compliance-Arbeit Lieferkettenarbeit ist

Batteriepass und Sorgfaltspflicht weisen in dieselbe Richtung: Beide greifen weit in Ihre Lieferkette zurück, bis zum Zellhersteller, zur Kathodenchemie, zu den Rohstoffen. Sie können weder die Daten zu Zusammensetzung und CO₂-Fußabdruck eines Batteriepasses veröffentlichen noch eine glaubwürdige Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten betreiben, wenn Sie nicht wissen, wer Ihre Zellen herstellt und was in ihnen steckt. Für Unternehmen, die fertige Akkus von einem Zwischenhändler beziehen und die Herkunft der Zellen nie zurückverfolgt haben, besteht die eigentliche Arbeit der Verordnung genau in dieser Rückverfolgung: aus einem undurchsichtigen Posten „Batterie, 3,7 V, von unserem Lieferanten“ eine dokumentierte Kette zu machen. Diese Rückverfolgung ist dieselbe Abhängigkeitskartierung, die eine gute Beschaffung ohnehin braucht. Was die Verordnung hinzufügt, sind die Verbindlichkeit und feste Termine.

Es gibt auch eine strategische Lesart: Eine Compliance-Lücke und eine Beschaffungsabhängigkeit können zwei Seiten desselben Sachverhalts sein. Eine Batterie, die Sie nicht zurückverfolgen können, ist beides zugleich. Denn wer den Hersteller seiner Zellen nicht kennt, kann sie nicht ohne Weiteres über eine zweite Quelle beschaffen. Er kann die Pflichtangaben für den Batteriepass nicht liefern, und er kann nicht reagieren, wenn sich der Preis bewegt. Wer die Batterieverordnung zum Anlass nimmt, seine Zelllieferkette zu kartieren, kann mit ein und derselben Arbeit ein Problem der Beschaffungsresilienz und ein Compliance-Problem lösen.

Was Sie jetzt tun sollten

Die noch offenen Rechtsakte der Kommission sind kein Grund zu warten, denn was die frühe Arbeit verlangt, sind die grundlegenden Daten. Drei Schritte bieten sich an. Bestimmen Sie Ihre Batteriekategorie (Gerätebatterie, LV, Industrie, EV oder SLI), denn die meisten Pflichten und Termine hängen davon ab. Ermitteln Sie Ihren Zelllieferanten und Ihre Zellchemie, denn der Batteriepass, die Vorschriften zu CO₂-Fußabdruck und Rezyklatgehalt sowie die Sorgfaltspflichten stützen sich alle auf dieselben Informationen. Und prüfen Sie die Pflichten, die schon gelten oder als Nächstes kommen, vor allem die Entfernbarkeit von Gerätebatterien und den QR-Code ab 18. Februar 2027, am selben Tag wie der Batteriepass. Stellen Sie Wearables, elektrisches Spielzeug oder Geräte für explosionsgefährdete Bereiche her, prüfen Sie, ob der delegierte Rechtsakt der Kommission vom Juli 2026 schon in Kraft ist. Er lässt bei bestimmten dieser Produkte, sofern die Sicherheit es erfordert, das Entfernen und Austauschen der Batterie allein durch unabhängige Fachleute zu. Wenn Sie auf den Batteriepass zusteuern (leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeuge oder Industriebatterien über 2 kWh), beginnen Sie jetzt damit, den Datensatz für den Pass zusammenzustellen. Es ist ein Projekt der Datenerfassung, und solche Projekte dauern länger, als die Frist vermuten lässt.

Häufige Fragen

Mein Produkt hat nur eine kleine fest verbaute Batterie: Falle ich wirklich in den Anwendungsbereich?

Mit ziemlicher Sicherheit ja, denn die Verordnung gilt für Batterien, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, und eine fest verbaute Batterie zählt dazu. Die konkreten Pflichten hängen von der Kategorie der Batterie ab (bei Kleinelektronik meist Gerätebatterie), doch der Umstand, dass die Batterie fest verbaut ist, nimmt Sie nicht aus dem Anwendungsbereich heraus.

Wann ist der Batteriepass tatsächlich erforderlich?

Der Batteriepass ist ab dem 18. Februar 2027 erforderlich, für LV- und Elektrofahrzeugbatterien sowie für Industriebatterien über 2 kWh. Gerätebatterien brauchen keinen Batteriepass. Ab demselben Tag brauchen sie aber einen QR-Code, der zu ihren Kennzeichnungsangaben und ihrer Konformitätserklärung führt (Artikel 13 Absatz 6).

Galt die Sorgfaltspflicht nicht schon 2025?

Sie war ursprünglich für August 2025 vorgesehen, wurde aber durch die Verordnung (EU) 2025/1561 auf den 18. August 2027 verschoben. Ältere Leitfäden, die 2025 nennen, sind überholt. Die Pflicht gilt nur für Unternehmen mit einem Nettoumsatz ab 40 Mio. EUR, allein oder als Gruppe, und eine geplante Änderung würde diese Schwelle auf 200 Mio. EUR anheben. Liegen Sie im Anwendungsbereich, planen Sie für den Termin 2027, beginnen Sie aber jetzt mit dem Aufbau Ihrer Strategie.

Worin besteht für mich der Unterschied zwischen den Kategorien?

Er entscheidet über die meisten Ihrer Pflichten und deren Zeitpunkt. Hersteller von Kleinelektronik fallen meist unter Gerätebatterien; Hersteller von E-Bikes und E-Scootern unter LV-Batterien; Hersteller von Energiespeichern unter Industriebatterien (wo die Batteriepass-Schwelle von 2 kWh greift). Bestätigen Sie zuerst Ihre Kategorie, denn das meiste Weitere hängt davon ab.

Was sollte ich zuerst tun?

Bestimmen Sie Ihre Batteriekategorie und ermitteln Sie dann Ihren Zelllieferanten und Ihre Zellchemie: Diese Informationen liegen dem Batteriepass, den Vorschriften zu CO₂-Fußabdruck und Rezyklatgehalt sowie den Sorgfaltspflichten zugrunde.

Ist das dasselbe wie die alte Batterierichtlinie?

Nein: Die Verordnung hat die Richtlinie ersetzt und ist deutlich weiter gefasst. Während sich die Richtlinie vor allem auf Sammlung und gefährliche Stoffe konzentrierte, kommen mit der Verordnung CO₂-Fußabdruck, Rezyklatgehalt, Sorgfaltspflichten und der digitale Batteriepass hinzu. Zudem verschärft sie die Anforderungen an die Entfernbarkeit: Nach Artikel 11 der Richtlinie, der bis zum 18. Februar 2027 weiter gilt, genügt es, wenn unabhängige Fachleute eine Altbatterie entnehmen können. Ab diesem Tag verlangt die Verordnung, dass der Endnutzer Gerätebatterien während der gesamten Lebensdauer des Produkts entfernen und austauschen kann, mit begrenzten Ausnahmen (Artikel 11). Eine auf der alten Richtlinie aufgebaute Compliance muss daher überarbeitet werden.

Gelten die Vorschriften für eine Batterie in einem fertigen Produkt, das ich einführe?

Ja: Die Verordnung gilt für Batterien, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, einschließlich Batterien, die in eingeführte Geräte eingebaut sind. Ein Einführer muss vor dem Inverkehrbringen die Konformitätserklärung, die CE-Kennzeichnung und die Batteriekennzeichnung prüfen (Artikel 41). Dort, wo er die Batterien erstmals bereitstellt, gilt er außerdem als Hersteller im Sinne der Verordnung, mit Registrierungs- und Rücknahmepflichten. Diese Verantwortung kann er nicht vollständig auf den Produzenten im Ausland abwälzen.

Fazit

Kommt eine Batterie als fertiger Akku in eine Hardware-Stückliste (BOM) und wird sie nicht weiter als bis zum Zwischenhändler zurückverfolgt, macht die Batterieverordnung aus dieser Undurchsichtigkeit ein Compliance-Risiko mit festen Terminen.

Wenn Sie noch nicht sagen können, wer die Zellen in Ihren Akkus herstellt, ist das der Ausgangspunkt. Bei solchen Fragen zu Hardware-Komponenten und Produktarchitektur helfen wir, besonders wenn China-Sourcing im Spiel ist, und wir betrachten Hardware, Firmware und Beschaffung zusammen; melden Sie sich, wenn diese Frage in Ihrem Unternehmen offen ist.

Meritong ist eine Beratungspraxis für China-Sourcing und Lieferkettenstrategie. Wir sind keine Anwälte; dieser Artikel bietet allgemeine Informationen, und er ist keine Rechts- oder Compliance-Beratung. Mehrere Termine der Batterieverordnung hängen von Rechtsakten der Kommission ab, die noch nicht in Kraft sind, und anstehende Änderungen der Verordnung können weitere Termine verschieben. Prüfen Sie die aktuelle Anforderung für Ihre konkrete Batteriekategorie mit qualifizierter rechtlicher Beratung, bevor Sie handeln.

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